Behindertenausweis

Behindertenausweis

Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dem der Grad der Behinderung und die gegebenenfalls zustehenden Merkzeichen eingetragen werden.

Ausgegeben wird der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat nur von den Landratsämtern (Versorgungsämtern). Eine Ausgabe über die Gemeinden ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Für den Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt, welches als digitalisiertes Lichtbild aufgedruckt wird.

Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform behält aber weiterhin seine Gültigkeit. Auch besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch werden jedoch von den Versorgungsämtern alte, noch gültige Ausweise in neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht.

Die Feststellungen des Versorgungsamts sind Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

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