Früherer Rentenbeginn

Früherer Rentenbeginn

Als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter können Sie mit Schwerbehin­derung   zwei Jahre früher regulär in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.

Um vorzeitig Ihre Rente beziehen zu können, brauchen Sie unbedingt einen Schwerbehinderten­ausweis

Die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeit­punkt Ihres Renten­antrags mindestens einen Grad der Behin­derung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen.

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