Merkzeichen
Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die ein Schwerbehinderter zusätzlich zum Grad der Behinderung erhalten kann, wenn bei ihm bestimmte besondere Beeinträchtungen vorliegen. Merkzeichen sind in verschiedenen Rechtsbereichen mit besonderen Vergünstigungen verbunden, die über den Vergünstigungen hinausgehen, die ein Schwerbehinderter ohne Merkzeichen erhält.
G
Beieinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
Nach § 228 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen, die u.a. infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind .....
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aG
Außergewöhnliche Gehbehinderung
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Hierzu zählen .........
H
Hilflosigkeit
Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit. Hilflos ist nach § 33b Abs. 6 EStG, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf......
B
Nowendigkeit ständiger Begleitung
Die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, der infolge seiner Behinderung in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos ist, wird im öffentlichen Personenverkehr unentgeltlich....
RF
Rundfunk / Fernsehen
Die Voraussetzungen für die Erteilung des Merkzeichen RF sind aus gesundheitlichen Gründen erfüllt bei blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 allein wegen der Sehbehinderung, hörgeschädigten.....
Bl oder Gl
Blindheit oder Gehörlosigkeit
Das Merkzeichen Bl erhalten vollständig erblindete Personen und Personen, bei denen die Gesamtsehschärfe beidäugig maximal ein Fünfzigstel (Visus von 0,02) beträgt oder bei denen eine diese...